Schweizer Direktor: Pflichten, Vorteile & Anforderungen erklärt
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Schweizer Direktor, nominierter Direktor, VR- und Geschäftsführermandat: Ihre Optionen in der Schweiz

Sie wollen eine Firma in der Schweiz gründen oder leiten, aber haben keinen Wohnsitz? Kein Problem – solange Sie einen Schweizer Direktor, nominierten Direktor oder Verwaltungsrat haben. Doch welche Aufgaben übernimmt diese Person genau, welche Pflichten gibt es, und welche Risiken sollten Sie kennen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schweizer Firmen brauchen einen lokalen Direktor, nominierten Direktor: Mindestens ein Verwaltungsrat oder Geschäftsführer muss in der Schweiz ansässig sein.
  • Auch für Ausländer möglich: Internationale Unternehmer können ein Unternehmen in der Schweiz führen, müssen aber einen lokalen Direktor, nominierten Direktor oder Verwaltungsrat ernennen.
  • Treuhand-Dienstleistungen erleichtern den Prozess: Ein externer Schweizer Direktor kann diese Rolle übernehmen, ohne dass der Eigentümer vor Ort sein muss.

1. Warum braucht eine Schweizer Firma
einen lokalen Direktor, nominierten Direktor oder Verwaltungsrat?

Die Schweizer Gesetzgebung schreibt vor, dass jede Gesellschaft mindestens eine Person im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung haben muss, die in der Schweiz wohnt. Das gilt für:

Nur so können Schweizer Firmen eine offizielle Ansprechperson im Land haben, die für rechtliche und geschäftliche Belange verantwortlich ist.

2. Welche Aufgaben hat ein Schweizer
Direktor, nominierter Direktor oder Verwaltungsrat?

Ein Verwaltungsrat oder Geschäftsführer in der Schweiz übernimmt wichtige Aufgaben:

  • Rechtliche Verantwortung: Der nominierte Direktor oder Verwaltungsrat sorgt dafür, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften einhält und neue Regelungen fristgerecht umsetzt.
  • Vertretung nach aussen: Er unterschreibt Verträge, führt Verhandlungen und vertritt das Unternehmen gegenüber Geschäftspartnern und Banken. Zudem ist er für Bankkonten und Finanztransaktionen verantwortlich.
  • Buchführung und Steuerpflichten: Der Schweizer Direktor, nominierter Direktor oder Verwaltungsrat überwacht die Buchhaltung, sorgt für fristgerechte Steuererklärungen und arbeitet mit Steuerberatern zusammen. Fehler können hohe Strafen nach sich ziehen.
  • Kommunikation mit Behörden: Er ist die offizielle Ansprechperson für das Handelsregister, Steuerbehörden und Finanzaufsicht. Er reicht zum Beispiel Berichte ein und koordiniert behördliche Prüfungen.

Wichtig: Die Aufgaben können je nach Vertrag stark variieren. Einige Direktoren oder Verwaltungsrat übernehmen nur eine formale Rolle, andere sind aktiv in die Geschäftsführung eingebunden.

3. Können Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz Direktor, nominierter Direktor oder Verwaltungsrat sein?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer GmbH kann aus dem Ausland kommen, jedoch muss mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Verwaltungsrat oder der Geschäftsführung sitzen.

Viele internationale Unternehmer nutzen deshalb Treuhand-Dienstleistungen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

4. Externe Schweizer Direktoren: Wie funktioniert das?

Da viele internationale Unternehmer nicht in der Schweiz wohnen, können sie einen externen Schweizer Direktor, nominierte Direktor oder Verwaltungsrat einsetzen. Dies funktioniert über spezielle Treuhänder oder Beratungsfirmen, die diese Dienstleistung anbieten (lassen Sie sich bei uns gerne kostenlos beraten).

Vorteile eines externen Verwaltungsrat- oder Geschäftsführermandats:

  • Gesetzliche Anforderungen erfüllt: Das Unternehmen bleibt rechtskonform, ohne dass der Eigentümer in der Schweiz wohnen muss.
  • Kein administrativer Aufwand: Der Schweizer Direktor, nominierter Direktor kümmert sich um die Kommunikation mit Behörden und Banken.
  • Vertrauenswürdige Geschäftsadresse: Ein lokaler Direktor erleichtert den geschäftlichen Ablauf in der Schweiz.

Kosten für ein Verwaltungsrat- oder Geschäftsführermandat:

Die Kosten für ein externes Mandat variieren je nach Dienstleister, Firmengrösse und Umfang der Aufgaben. In der Regel beginnen die jährlichen Gebühren ab CHF 3.000.

5. Welche Risiken gibt es?

Ein Verwaltungsrat- oder Geschäftsführermandat ist mit Verantwortung verbunden. Deshalb sollte man bei der Wahl eines externen Verwaltungsrats oder Direktors auf folgende Punkte achten:

  • Vertrauenswürdigkeit: Ein Schweizer Direktor, nominierte Direktor hat weitreichende Befugnisse – daher sollte er seriös und erfahren sein.
  • Haftung: Auch wenn der Eigentümer nicht in der Schweiz lebt, können Probleme wie Steuervergehen oder rechtliche Verstösse Auswirkungen auf ihn haben.
  • Transparenz: Der Verwaltungsrat sollte klare Berichte liefern und keine Entscheidungen ohne Absprache treffen.

6. Fazit: Die beste Lösung für internationale Unternehmer

Wer als Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen oder leiten möchte, braucht eine lokale Ansprechperson. Ein Schweizer Direktor, nominierte Direktor oder Verwaltungsrat ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb.

Durch Treuhand-Dienstleistungen kann diese Anforderung einfach erfüllt werden, ohne dass der Eigentümer in der Schweiz leben muss. Wichtig ist, einen zuverlässigen und erfahrenen Partner zu wählen, der rechtliche und geschäftliche Sicherheit gewährleistet.

Sie suchen einen vertrauenswürdigen Schweizer Direktor oder Verwaltungsrat?

Wir übernehmen das gerne für Sie.

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